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Einem Arzt, der im privaten Umfeld eine Körperverletzung begangen hat und dafür strafrechtlich verurteilt worden ist, ist dadurch nicht automatisch unwürdig, den Arztberuf weiter auszuüben.
Weiterlesen … Kein Entzug der Approbation bei begangener Beziehungstat
Wer bewusstlos ist, kann zwar grundsätzlich keinen Vertrag schließen. Die Kosten seiner Rettung und medizinischen Behandlung muss ein Bewusstloser trotzdem - nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag – tragen.
Weiterlesen … Auch ein Bewusstloser muss Krankenhauskosten zahlen
Der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 426/23) hat klargestellt, dass nicht nur liquidationsberechtigte Ärzte, sondern auch Kliniken selbst wahlärztliche Leistungen anbieten und nach der GOÄ abrechnen dürfen – vorausgesetzt, die Leistungen werden von angestellten oder beamteten Ärzten mit einer über den Facharztstandard hinausgehenden Qualifikation erbracht.
Weiterlesen … BGH: Klinik darf wahlärztliche Leistungen selbst anbieten und abrechnen
Die neue Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) setzt in ihrem Koalitionsvertrag deutliche Akzente im Gesundheitswesen – nicht nur politisch, sondern auch rechtlich. Aus Sicht des Medizinrechts besonders bemerkenswert.
Weiterlesen … Koalitionsvertrag 2025: Gesundheitspolitik mit klarer medizinrechtlicher Agenda
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2.Juni 2023 im Bundesgesetzesblatt verkündet und trat am 2.Juli 2023 in Kraft.
Weiterlesen … Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf einen Blick
Die Kanzlei JORZIG Rechtsanwälte wurde vom Handelsblatt Research Institute (HRI) auch in diesem Jahr als eine der TOP Kanzleien 2025 im Medizinrecht für Leistungserbringer ausgezeichnet. Darüber hinaus erhielt Alexandra Jorzig die besondere Anerkennung als TOP Anwalt.
In der Regel ist für alle Behandler heute selbstverständlich, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu wahren ist und die Autonomie sowie die Entscheidungsfreiheit der Patienten zu berücksichtigen sind.
Weiterlesen … Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen
Ein elektronischer Arztbrief (eArztbrief) ist ein medizinisches Dokument, das direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) einer Arzt oder Psychotherapeutenpraxis heraus erstellt und mit anderen Praxen geteilt werden kann.
Weiterlesen … Telematikinfrastruktur: Praxen müssen ab 30. Juni 2024 eArztbrief empfangen können