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Unsere Kanzlei ist auf das Fachgebiet Medizinrecht spezialisiert. Das Ziel und die Zufriedenheit des Mandanten sind unser Leitbild. Expertise und Höchstleistungen sind unsere Motivation. Als Full Service Kanzlei für medizinische Leistungserbringer unterstützen wir unsere Mandanten in allen rechtlichen Fragen des Medizinrechts.
Wir blicken auf eine langjährige Expertise und Kenntnis des Marktes zurück und verstehen uns als unternehmerische Serviceeinheit für Ärzte, Krankenhäuser, Verbände, Pharmaunternehmen, Medizinproduktehersteller und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Wir sind beratend, gestaltend und prozessführend u.a. im Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht, bei der Gestaltung ärztlicher Kooperationsmodelle inklusive des Berufsrechts, dem Gesellschaftsrecht der Heilberufe, im Vertragsarztrecht, Pflegerecht sowie im Riskmanagement tätig. Die individuellen Bedürfnisse des Mandats stehen im Mittelpunkt.
Auf dem Weg zur bestmöglichen Lösung stehen wir unseren Mandanten mit viel Sachverstand und dem notwendigen Funken Leidenschaft zur Seite.
Denn: Wir versuchen auch das Unmögliche.
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Der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 426/23) hat klargestellt, dass nicht nur liquidationsberechtigte Ärzte, sondern auch Kliniken selbst wahlärztliche Leistungen anbieten und nach der GOÄ abrechnen dürfen – vorausgesetzt, die Leistungen werden von angestellten oder beamteten Ärzten mit einer über den Facharztstandard hinausgehenden Qualifikation erbracht.
Weiterlesen … BGH: Klinik darf wahlärztliche Leistungen selbst anbieten und abrechnen
Die neue Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) setzt in ihrem Koalitionsvertrag deutliche Akzente im Gesundheitswesen – nicht nur politisch, sondern auch rechtlich. Aus Sicht des Medizinrechts besonders bemerkenswert.
Weiterlesen … Koalitionsvertrag 2025: Gesundheitspolitik mit klarer medizinrechtlicher Agenda
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2.Juni 2023 im Bundesgesetzesblatt verkündet und trat am 2.Juli 2023 in Kraft.
Weiterlesen … Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf einen Blick
Die Kanzlei JORZIG Rechtsanwälte wurde vom Handelsblatt Research Institute (HRI) auch in diesem Jahr als eine der TOP Kanzleien 2025 im Medizinrecht für Leistungserbringer ausgezeichnet. Darüber hinaus erhielt Alexandra Jorzig die besondere Anerkennung als TOP Anwalt.
Ausgezeichnet von der WirtschaftsWoche und dem Handelsblatt Research Institute als Legal All Star( 2020/2022/2023) als TOP Kanzlei im Medizinrecht (2019/2020/2021/2022/2023/2024) // Ausgezeichnet von FOCUS als TOP Wirtschaftskanzlei (2019/2020/2021/2022/2023/2024) // Ausgezeichnet von brandeins als eine der TOP Wirtschaftskanzleien Deutschlands für den Sektor „Gesundheit“