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Unsere Kanzlei ist auf das Fachgebiet Medizinrecht spezialisiert. Das Ziel und die Zufriedenheit des Mandanten sind unser Leitbild. Expertise und Höchstleistungen sind unsere Motivation. Als Full Service Kanzlei für medizinische Leistungserbringer unterstützen wir unsere Mandanten in allen rechtlichen Fragen des Medizinrechts.
Wir blicken auf eine langjährige Expertise und Kenntnis des Marktes zurück und verstehen uns als unternehmerische Serviceeinheit für Ärzte, Krankenhäuser, Verbände, Pharmaunternehmen, Medizinproduktehersteller und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Wir sind beratend, gestaltend und prozessführend u.a. im Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht, bei der Gestaltung ärztlicher Kooperationsmodelle inklusive des Berufsrechts, dem Gesellschaftsrecht der Heilberufe, im Vertragsarztrecht, Pflegerecht sowie im Riskmanagement tätig. Die individuellen Bedürfnisse des Mandats stehen im Mittelpunkt.
Auf dem Weg zur bestmöglichen Lösung stehen wir unseren Mandanten mit viel Sachverstand und dem notwendigen Funken Leidenschaft zur Seite.
Denn: Wir versuchen auch das Unmögliche.
Direkter Kontakt Berlin Düsseldorf
Jorzig Rechtsanwälte wurde vom Magazin WirtschaftsWoche als TOP Kanzlei 2023 im Rechtsgebiet Medizinrecht ausgezeichnet. Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig und Dirk Benson wurden zudem als TOP Anwalt 2023 empfohlen.
Frau Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig wurde als eine der drei besten Anwältinnen im Medizinrecht auf Leistungserbringerseite in Deutschland als "Legal All Star" ausgezeichnet.
Der BGH (VI ZR 375/21, Urteil vom 20.12.2022) hat entschieden, dass es zwischen der ärztlichen Aufklärung vor einer medizinischen Behandlung und der vom Patienten erteilten Einwilligung keine zwingend einzuhaltende Bedenkzeit im Sinne einer „Sperrfrist“ gibt, deren Nichteinhaltung zu einer Unwirksamkeit der Einwilligung führt.
Weiterlesen … Keine „Sperrfrist“ für Bedenkzeit nach Aufklärungsgespräch vor Einwilligungserklärung
Wir freuen uns ab 1.1.2023 unser Team um zwei Rechtsanwälte und weitere Kompetenzen, gerade für den Bereich Digital Health, verstärkt zu haben. Wir heißen Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen als Fachanwalt für IT-Recht und Rechtsanwalt Johannes Flötotto, beide mit besonderen Kompetenzen im Datenschutzrecht, herzlich willkommen.
Das OLG Dresden (Beschluss vom 09.05.2022, Az. 4 W 230/22) hat entschieden, dass es für den Beginn der Verjährungsfrist in Arzthaftungssachen nur auf die Kenntnis des Patienten von den anspruchsbegründenden Tatsachen und nicht auf deren zutreffende rechtliche Würdigung ankommt.
Weiterlesen … Beginn der Verjährungsfrist in Arzthaftungssachen