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Unsere Kanzlei ist auf das Fachgebiet Medizinrecht spezialisiert. Das Ziel und die Zufriedenheit des Mandanten sind unser Leitbild. Expertise und Höchstleistungen sind unsere Motivation. Als Full Service Kanzlei für medizinische Leistungserbringer unterstützen wir unsere Mandanten in allen rechtlichen Fragen des Medizinrechts.
Wir blicken auf eine langjährige Expertise und Kenntnis des Marktes zurück und verstehen uns als unternehmerische Serviceeinheit für Ärzte, Krankenhäuser, Verbände, Pharmaunternehmen, Medizinproduktehersteller und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Wir sind beratend, gestaltend und prozessführend u.a. im Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht, bei der Gestaltung ärztlicher Kooperationsmodelle inklusive des Berufsrechts, dem Gesellschaftsrecht der Heilberufe, im Vertragsarztrecht, Pflegerecht sowie im Riskmanagement tätig. Die individuellen Bedürfnisse des Mandats stehen im Mittelpunkt.
Auf dem Weg zur bestmöglichen Lösung stehen wir unseren Mandanten mit viel Sachverstand und dem notwendigen Funken Leidenschaft zur Seite.
Denn: Wir versuchen auch das Unmögliche.
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Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Hannover vom 24. April 2025 (Az. 2 Ca 436/24) setzt neue Maßstäbe für die ärztliche Rufbereitschaft. Arbeitgeberseitige Vorgaben, wonach Ärzte während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar sein müssen, wurden im konkreten Fall als unwirksam beurteilt.
Durch die sogenannte „gewerbliche Infektion“ einer (Zahn-) Arztpraxis kann eine Gewerbesteuer auch für Einkünfte aus der medizinischen Behandlung von Patienten anfallen.
Bei der Werbung für Heilmittel ist auch eine Gutschrift von PAYBACK-Punkten im Gesamtwert von mehr als 1 € je Einkauf eines Produkts unzulässig.
Weiterlesen … Vorsicht bei der Werbung für Heilmittel mit Payback-Punkten
Die aus einem groben Behandlungsfehler folgende Beweiserleichterung in Bezug auf den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden bezieht sich allein auf den Primärschaden und „typische“ Folgeschäden.
Weiterlesen … Beweislastumkehr bei einem groben Behandlungsfehler hat Grenzen
Ausgezeichnet von der WirtschaftsWoche und dem Handelsblatt Research Institute als Legal All Star( 2020/2022/2023) als TOP Kanzlei im Medizinrecht (2019/2020/2021/2022/2023/2024) // Ausgezeichnet von FOCUS als TOP Wirtschaftskanzlei (2019/2020/2021/2022/2023/2024) // Ausgezeichnet von brandeins als eine der TOP Wirtschaftskanzleien Deutschlands für den Sektor „Gesundheit“