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Der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 426/23) hat klargestellt, dass nicht nur liquidationsberechtigte Ärzte, sondern auch Kliniken selbst wahlärztliche Leistungen anbieten und nach der GOÄ abrechnen dürfen – vorausgesetzt, die Leistungen werden von angestellten oder beamteten Ärzten mit einer über den Facharztstandard hinausgehenden Qualifikation erbracht.
Weiterlesen … BGH: Klinik darf wahlärztliche Leistungen selbst anbieten und abrechnen
Die neue Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) setzt in ihrem Koalitionsvertrag deutliche Akzente im Gesundheitswesen – nicht nur politisch, sondern auch rechtlich. Aus Sicht des Medizinrechts besonders bemerkenswert.
Weiterlesen … Koalitionsvertrag 2025: Gesundheitspolitik mit klarer medizinrechtlicher Agenda
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2.Juni 2023 im Bundesgesetzesblatt verkündet und trat am 2.Juli 2023 in Kraft.
Weiterlesen … Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf einen Blick
Die Kanzlei JORZIG Rechtsanwälte wurde vom Handelsblatt Research Institute (HRI) auch in diesem Jahr als eine der TOP Kanzleien 2025 im Medizinrecht für Leistungserbringer ausgezeichnet. Darüber hinaus erhielt Alexandra Jorzig die besondere Anerkennung als TOP Anwalt.
In der Regel ist für alle Behandler heute selbstverständlich, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu wahren ist und die Autonomie sowie die Entscheidungsfreiheit der Patienten zu berücksichtigen sind.
Weiterlesen … Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen
Ein elektronischer Arztbrief (eArztbrief) ist ein medizinisches Dokument, das direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) einer Arzt oder Psychotherapeutenpraxis heraus erstellt und mit anderen Praxen geteilt werden kann.
Weiterlesen … Telematikinfrastruktur: Praxen müssen ab 30. Juni 2024 eArztbrief empfangen können
Die angeklagte Vertragsärztin hatte von der (ebenfalls angeklagten) Geschäftsführung eines Sanitätshauses für die Vermittlung von Patienten zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Orthopädie eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 10% gewährt bekommen.
Das Bundesarbeitsgericht setzt mit neuer Rechtsprechung staatlichen Entschädigungsleistungen wegen Corona bedingter Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern ein Ende und bürdet stattdessen den Arbeitgebern die Kosten für Verdienstausfallschäden auf.
Weiterlesen … BAG, Urteile vom 20.03.2024 5 AZR 234/23 und 235/23: