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Die aus einem groben Behandlungsfehler folgende Beweiserleichterung in Bezug auf den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden bezieht sich allein auf den Primärschaden und „typische“ Folgeschäden.

Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin darf ausschließlich in einer Klinik behandelt werden, die über eine neonatologische Intensivstation verfügt. Bei einer länger andauernden Behandlung einer solchen Risikoschwangerschaftspatientin muss die Möglichkeit der jederzeitigen, notfallmäßigen und intensivmedizinischen Versorgung der Neugeborenen gegeben sein.

Einem Arzt, der im privaten Umfeld eine Körperverletzung begangen hat und dafür strafrechtlich verurteilt worden ist, ist dadurch nicht automatisch unwürdig, den Arztberuf weiter auszuüben.

Wer bewusstlos ist, kann zwar grundsätzlich keinen Vertrag schließen. Die Kosten seiner Rettung und medizinischen Behandlung muss ein Bewusstloser trotzdem - nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag – tragen.

Der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 426/23) hat klargestellt, dass nicht nur liquidationsberechtigte Ärzte, sondern auch Kliniken selbst wahlärztliche Leistungen anbieten und nach der GOÄ abrechnen dürfen – vorausgesetzt, die Leistungen werden von angestellten oder beamteten Ärzten mit einer über den Facharztstandard hinausgehenden Qualifikation erbracht.

Die neue Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) setzt in ihrem Koalitionsvertrag deutliche Akzente im Gesundheitswesen – nicht nur politisch, sondern auch rechtlich. Aus Sicht des Medizinrechts besonders bemerkenswert.

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2.Juni 2023 im Bundesgesetzesblatt verkündet und trat am 2.Juli 2023 in Kraft.

Die Kanzlei JORZIG Rechtsanwälte wurde vom Handelsblatt Research Institute (HRI) auch in diesem Jahr als eine der TOP Kanzleien 2025 im Medizinrecht für Leistungserbringer ausgezeichnet. Darüber hinaus erhielt Alexandra Jorzig die besondere Anerkennung als TOP Anwalt.

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