Einstellungen gespeichert

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen und diese mit dem Button “Auswahl akzeptieren” speichern.

Aktuelle News

Immer auf dem laufenden bleiben

Seit heute erweitern wir unsere Standorte um den Standort Bielefeld und damit sind wir nun auch in OWL vor Ort. In wunderschönen Räumen in den ehemaligen Dürkopp-Werken sehr zentral in Bielefeld. Rathaus, Altstadt und Gerichte sind fussläufig in unmittelbarer Nähe. Der Standort Bielefeld wird verantwortet durch Miriam Stüldt-Borsetzky und Sandra Miller, beide langjährige Kennerinnen der medizinrechtlichen Szene durch ihre vorherige Tätigkeit bei der Ecclesia Gruppe.

Ein leitender Gynäkologe und Chefarzt eines Krankenhauses durfte viele Jahre medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Im Januar 2025 fusionierte die Klinik, in der er tätig war mit einem katholischen Klinikum. Der neue Gesellschaftervertrag verpflichtete die Klinikträger dazu, katholische Belange bei Schwangerschaftsabbrüchen zu berücksichtigen.

Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Hannover vom 24. April 2025 (Az. 2 Ca 436/24) setzt neue Maßstäbe für die ärztliche Rufbereitschaft. Arbeitgeberseitige Vorgaben, wonach Ärzte während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar sein müssen, wurden im konkreten Fall als unwirksam beurteilt.

Bei der Werbung für Heilmittel ist auch eine Gutschrift von PAYBACK-Punkten im Gesamtwert von mehr als 1 € je Einkauf eines Produkts unzulässig.

Die aus einem groben Behandlungsfehler folgende Beweiserleichterung in Bezug auf den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden bezieht sich allein auf den Primärschaden und „typische“ Folgeschäden.

Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin darf ausschließlich in einer Klinik behandelt werden, die über eine neonatologische Intensivstation verfügt. Bei einer länger andauernden Behandlung einer solchen Risikoschwangerschaftspatientin muss die Möglichkeit der jederzeitigen, notfallmäßigen und intensivmedizinischen Versorgung der Neugeborenen gegeben sein.

Einem Arzt, der im privaten Umfeld eine Körperverletzung begangen hat und dafür strafrechtlich verurteilt worden ist, ist dadurch nicht automatisch unwürdig, den Arztberuf weiter auszuüben.

scroll up