Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen und diese mit dem Button “Auswahl akzeptieren” speichern.
Wirksamkeit einer Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag
Der Kläger arbeitete im Vertriebsaußendienst. Die Beklagte stellte ihm einen Dienstwagen zur Verfügung, den er auch privat nutzen durfte. Der Arbeitsvertrag enthielt eine vorformulierte Regelung, wonach die Beklagte den Kläger nach Ausspruch einer Kündigung – gleich durch welche Partei – unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitspflicht freistellen durfte. Für den Fall einer solchen Freistellung sah der Vertrag zudem vor, dass die Beklagte die Privatnutzung des Dienstwagens widerrufen konnte.
Ein leitender Gynäkologe und Chefarzt eines Krankenhauses durfte viele Jahre medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Im Januar 2025 fusionierte die Klinik, in der er tätig war mit einem katholischen Klinikum. Der neue Gesellschaftervertrag verpflichtete die Klinikträger dazu, katholische Belange bei Schwangerschaftsabbrüchen zu berücksichtigen.
Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Hannover vom 24. April 2025 (Az. 2 Ca 436/24) setzt neue Maßstäbe für die ärztliche Rufbereitschaft. Arbeitgeberseitige Vorgaben, wonach Ärzte während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar sein müssen, wurden im konkreten Fall als unwirksam beurteilt.
Durch die sogenannte „gewerbliche Infektion“ einer (Zahn-) Arztpraxis kann eine Gewerbesteuer auch für Einkünfte aus der medizinischen Behandlung von Patienten anfallen.
Bei der Werbung für Heilmittel ist auch eine Gutschrift von PAYBACK-Punkten im Gesamtwert von mehr als 1 € je Einkauf eines Produkts unzulässig.
Weiterlesen … Vorsicht bei der Werbung für Heilmittel mit Payback-Punkten
Die aus einem groben Behandlungsfehler folgende Beweiserleichterung in Bezug auf den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden bezieht sich allein auf den Primärschaden und „typische“ Folgeschäden.
Weiterlesen … Beweislastumkehr bei einem groben Behandlungsfehler hat Grenzen
Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin darf ausschließlich in einer Klinik behandelt werden, die über eine neonatologische Intensivstation verfügt. Bei einer länger andauernden Behandlung einer solchen Risikoschwangerschaftspatientin muss die Möglichkeit der jederzeitigen, notfallmäßigen und intensivmedizinischen Versorgung der Neugeborenen gegeben sein.
Weiterlesen … 720.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschaden