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Ein leitender Gynäkologe und Chefarzt eines Krankenhauses durfte viele Jahre medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Im Januar 2025 fusionierte die Klinik, in der er tätig war mit einem katholischen Klinikum. Der neue Gesellschaftervertrag verpflichtete die Klinikträger dazu, katholische Belange bei Schwangerschaftsabbrüchen zu berücksichtigen.
Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Hannover vom 24. April 2025 (Az. 2 Ca 436/24) setzt neue Maßstäbe für die ärztliche Rufbereitschaft. Arbeitgeberseitige Vorgaben, wonach Ärzte während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten am Patienten verfügbar sein müssen, wurden im konkreten Fall als unwirksam beurteilt.
Durch die sogenannte „gewerbliche Infektion“ einer (Zahn-) Arztpraxis kann eine Gewerbesteuer auch für Einkünfte aus der medizinischen Behandlung von Patienten anfallen.
Bei der Werbung für Heilmittel ist auch eine Gutschrift von PAYBACK-Punkten im Gesamtwert von mehr als 1 € je Einkauf eines Produkts unzulässig.
Weiterlesen … Vorsicht bei der Werbung für Heilmittel mit Payback-Punkten
Die aus einem groben Behandlungsfehler folgende Beweiserleichterung in Bezug auf den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden bezieht sich allein auf den Primärschaden und „typische“ Folgeschäden.
Weiterlesen … Beweislastumkehr bei einem groben Behandlungsfehler hat Grenzen
Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin darf ausschließlich in einer Klinik behandelt werden, die über eine neonatologische Intensivstation verfügt. Bei einer länger andauernden Behandlung einer solchen Risikoschwangerschaftspatientin muss die Möglichkeit der jederzeitigen, notfallmäßigen und intensivmedizinischen Versorgung der Neugeborenen gegeben sein.
Weiterlesen … 720.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschaden
Einem Arzt, der im privaten Umfeld eine Körperverletzung begangen hat und dafür strafrechtlich verurteilt worden ist, ist dadurch nicht automatisch unwürdig, den Arztberuf weiter auszuüben.
Weiterlesen … Kein Entzug der Approbation bei begangener Beziehungstat