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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf einen Blick

Handlungsbedarf für Krankenhäuser, Medizinprodukte-Unternehmen, Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger:

  • Beschäftigungsgeber (Krankenhäuser, Unternehmen etc.) ab 50 Mitarbeitern haben die Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle.
  • Die Einrichtung einer unternehmensweiten zentralen Meldestelle ist möglich, die Verantwortung für eingehende Meldungen verbleibt bei der jeweilig betroffenen Unternehmenseinheit, von der auch die Folgemaßnahmen getroffen werden müssen.
  • Private Unternehmen (50-249 Mitarbeitern) können sich für Meldestellen zusammenschließen. Das von einer Meldung betroffene Unternehmen ist dabei für zu treffende Folgemaßnahmen verantwortlich.
  • Das Betreiben einer internen Meldestelle kann an einen geeigneten Dritten (z.B. eine externe Rechtsanwaltskanzlei, Ombudsperson, Vertrauensanwalt etc.) übertragen werden.
  • Betreibt der Beschäftigungsgeber die Meldestelle selbst, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beauftragten Personen über die nötige Fachkunde verfügen, unabhängig sind und regelmäßig fortgebildet werden (z.B. Compliance-Officer, Mitarbeiter der Rechtsabteilung, etc.).
  • Ist ein Betriebsrat vorhanden, hat dieser ein Mitspracherecht bei der Einrichtung einer Meldestelle.
  • Umfangreiche Dokumentationspflichten sind zu beachten (Informations- und Rückmeldungspflicht an den Hinweisgeber, Datenschutz- und Verarbeitungskonzept, Löschungskonzept).
  • Der Strafenkatalog umfasst bis zu 20.000,- EUR für die Nichteinrichtung einer Meldestelle oder bis zu 50.000,- EUR bei einer Vertraulichkeitsverletzung oder Behinderung einer Hinweisbearbeitung.

 

Unser Angebot an Sie - unsere Leistungen:

 

  • Wir prüfen, ob Ihr Hinweisgebersystem alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt.
  • Wir begutachten, ob bei allen Mitarbeitern der internen Meldestelle die hinreichende Fachkenntnis vorhanden ist und ob es Schulungsbedarf gibt.
  • Wir schauen, ob die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beachtet werden.
  • Wir überprüfen, ob alle Dokumentationspflichten eingehalten werden und ob ein rechtskonformes Löschkonzept vorhanden ist.
  • Wir setzen uns für Ihren Reputationsschutz ein und helfen Ihnen, bußgeldrechtliche Sanktionen zu vermeiden.

 

Christiane Döring

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