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Es ist nicht von einem Patienten zu verlangen, dass er plausibel macht, er hätte sich im Falle einer ordnungsgemäßen Aufklärung tatsächlich gegen die durchgeführte Maßnahme entschieden. Der Patient muss lediglich einen echten Entscheidungskonflikt plausibel machen, nicht hingegen ein anderes Entscheidungsergebnis im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung. Maßgeblich ist dabei nicht, ob ein „vernünftiger" Patient einem entsprechenden ärztlichen Rat gefolgt wäre, sondern nur die persönliche Entscheidungssituation des konkreten Patienten aus damaliger Sicht.