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Zum Verbot der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

Der Vergabesenat des OLG Celle hat mit Beschluss vom 12.01.2012 - 13 Verg 9/11 – zu der Frage einer möglichen Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien Stellung genommen. Maßgeblich müsse demnach sein, ob sich die Qualitätsmerkmale, die zu Zuschlagskriterien gemacht werden, im Wesentlichen aus den im Rahmen der Eignungsprüfung getroffenen Feststellungen zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters ergeben würden oder ob für sie unabhängig davon ein Wertungsspielraum verbleibe, der den jeweiligen Leistungen unterschiedliche Qualität zumessen könne. Entscheidend für diese Frage sei, dass die Unterkriterien, ihre Erläuterungen und die für sie aufgestellte Bewertungsmatrix (…) erkennen ließen, dass der Antragsgegner hier vorrangig nicht die Kompetenz der Bieter abfragen und bewerten wolle, sondern das von ihnen für das konkrete Los aufgestellte Konzept und damit die jeweils angebotene Leistung im Auge habe.

(Quelle: Niedersächsisches Landesjustizportal)

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