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Wir entwickeln uns weiter - genau wie die Akteure im Health-Care-Bereich …

JORZIG Rechtsanwälte wird zum kommenden Jahr 2020 die Beratung im Health-Care-Segment deutlich erweitern - insbesondere bei der umfassenden Beratung von Krankenhäusern. Bei anstehenden Transaktionen, bei geplanten Investitionen oder bei der Restrukturierung im Gesundheitsbereich ist nun JORZIG Rechtsanwälte die erste Adresse für eine hochkompetente Begleitung, die über den juristischen Tellerrand hinausschaut.

Vertieft aufgestellt ist die Kanzlei nun auch, wenn es um aktuelle juristische Fragen von Biotech-Unternehmen geht sowie im Bereich Neue Versorgungsformen und beim Pflege- und Heimrecht.

Erfahren Sie mehr vom erweiterten Portfolio von JORZIG Rechtsanwälte unter den entsprechenden Links:

 

Die genannten Themen erfordern, dass Medizinrechtsanwälte nicht nur auf den klassischen juristischen Feldern wie Gerichtsverfahren, Vertragsgestaltung und Rechtsprüfung tätig werden, sondern sich künftig auch als Manager von komplexen Projekten im Gesundheitswesen verstehen. Fast immer sind diese Projekte stark rechtlich getrieben - sei es bei Verhandlungen mit Kostenträger, Investoren und Kooperationspartnern oder bei der Begleitung von neuen Versorgungskonzepten.

Sprechen Sie uns gern an!

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