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Covid-19 führt zu Verwerfungen in allen Branchen. Auch Praxen und Apotheken können die Auswirkungen zu spüren bekommen, wenn Mitarbeiter ausfallen oder Lieferengpässe eintreten. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) unterstützt ab sofort ihre Kunden bei Liquiditätsbedarf, der durch die Corona-Epidemie ausgelöst wurde.
Unser Geschäfts- und Kooperationspartner, die apoBank, hat drei Hauptszenarien identifiziert, aus denen wirtschaftliche Schwierigkeiten resultieren könnten:
Bei Liquiditätsengpässen, welche durch die Corona-Krise verursacht wurden, steht die Bank den Mandanten mit einer - für unsere Mandanten günstigen - temporären Erhöhung der Kontokorrentkreditlinie (Betriebsmittelkredit) zur Verfügung.
Unser Geschäftspartner, die apoBank, hat soeben das Sonderprogramm „Corona Liquiditätshilfe“ bereitgestellt. Auf Wunsch stellen wir hier den persönlichen Kontakt für Sie her - sprechen Sie uns an.
Das Sonderprogramm "Corona Liquiditätshilfe" - für durch die Corona-Krise ausgelöste Liquiditätsengpässe beinhaltet den folgenden Rahmen:
Weiterhin steht die apoBank unseren Mandanten auch für die Beantragung einiger Programme der öffentlichen Hand (KfW und Landesförderanstalten) mit und ohne Haftungsfreistellung zur Seite.
Die jeweiligen Förderkriterien und die zur Beantragung erforderlichen Unterlagen sowie die Einreichungswege werden allerdings vom jeweiligen Förderinstitut vorgegeben und können von der apoBank in der Regeln nicht beeinflusst werden.
Bei Bedarf sprechen Sie uns gerne an, wir stellen den persönlichen Kontakt zur apoBank her. Gerne stehen wir Ihnen auch bei allen anderen Rechtsfragen rund um die Corona-Krise immer zur Verfügung.
Prof. Dr. Alexandra Jorzig
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Mediatorin im Gesundheitswesen
Professorin für Gesundheitsrecht, IB Hochschule Berlin
Frank Sarangi, LL.M.Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Lehrbeauftragter der Universität Witten Herdecke
Dr. Lars Blady, LL.MRechtsanwalt
Lehrbeauftragter der Bucerius Law School