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Schmerzensgeld bei Verletzung des Nervus lingualis

Führt die ohne Einwilligung der Patientin vorgenommene Erweiterung der zahnärztlichen Behandlung zur Verletzung des Nervus lingualis, kann unter dem weiteren Gesichtspunkt der  Genugtuung ein Schmerzensgeld von 10.000,00 EUR in Betracht kommen.

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