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Rettungsdienstleistungen II; Zum Schadensersatz eines Bieters bei Verstößen gegen Vergaberecht

Der BGH hat mit Urteil vom 09.06.2011 – X ZR 143/10- entschieden, dass der auf Verstöße des öffentlichen Auftraggebers gegen Vergabevorschriften gestützte Schadensersatzanspruch des Bieters nach der Kodifikation der gewohnheitsrechtlichen Rechtsfigur der culpa in contrahendo durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr daran geknüpft sei, dass der klagende Bieter auf die Einhaltung dieser Regelungen durch den Auftraggeber vertraut hat. Vielmehr sei dafür auf die Verletzung von Rücksichtnahmepflichten durch Missachtung von Vergabevorschriften abzustellen.

(Quelle: VergabeR 2011,703)

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