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Referentenentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) soll noch im Jahr 2012 legislativ umgesetzt werden und in Kraft treten.
Das Bundeskabinett hat am 23. Mai 2012 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten gebilligt. Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf umfasst Regelungen zur Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, zur Förderung der Fehlervermeidungskultur und zur Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern. Darüber hinaus soll er die Rechte der Patienten gegenüber Leistungsträgern stärken, mehr Patientenbeteiligung ermöglichen und die Patienteninformation verbessern. Mit dem Gesetzentwurf werden zum einen die bisherigen richterrechtlich entwickelten Grundsätze des Arzthaftungs- und Behandlungsrechts gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in einem neuen Untertitel „Behandlungsvertrag“ kodifiziert. Die neuen Regelungen zum Behandlungsvertrag (§§ 630a bis 630h BGB-E) sollen Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber der Patientin und dem Patienten, die Pflicht zur Dokumentation der Behandlung und das Akteneinsichtsrecht der Patientin und des Patienten sowie die Grundzüge der Beweislast bei Fehlern festlegen. Der Referentenentwurf enthält ferner eine Änderung des SGB V sowie des Krankenhausfinanzierungsgesetz.
(Quelle: Deutsches Ärzteblatt online vom 14.06.2012)