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Patientenrechtegesetz erhielt Zustimmung im Bundesrat

Der Bundesrat hat am 01.02.2013 dem Gesetzesentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten zugestimmt. Das Gesetz tritt nunmehr am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das Gesetz (BT-Drucksache 17/10448) umfasst Regelungen zur Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, zur Förderung der Fehlervermeidungskultur und zur Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern. Die bisher durch Richterrecht geprägte Materie der Arzthaftung wird nunmehr durch die Regelungen der § 630 a BGB bis § 630 f BGB kodifiziert. Neben bekannten Rechtsgrundsätzen enthält das Gesetz auch Regelungen, deren Auswirkungen in der Praxis noch nicht sicher voraussehbar sind und deren Konkretisierung durch die Rechtsprechung herbeigeführt werden muss.


JORZIG Rechtsanwälte wird Sie durch Vortragsveranstaltungen fortlaufend über die Neuerungen und deren möglichen Auswirkungen in der Praxis unterrichten.

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