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Organspende: Entscheidungslösung tritt in Kraft

Am 1. 11. 2012 trat das „Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“ in Kraft. Das Gesetz sieht eine breite Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende vor. Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen werden verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit der Organspende zu informieren. Das soll technisch gemeinsam mit der Versendung der elektronischen Gesundheitskarte bzw. zusammen mit der Beitragsmitteilung innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Des Weiteren benennen die Krankenkassen den Versicherten gegenüber auch fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Organ- und Gewebespende sowie zur Bedeutung einer zu Lebzeiten abgegebenen Erklärung, auch im Verhältnis zu einer Patientenverfügung. In Deutschland stehen etwa 12.000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation, manche warten jahrelang. Rund 1.000 von ihnen sterben jedes Jahr, weil es nicht genügend Spender gibt. Obwohl in Umfragen grundsätzlich Dreiviertel aller Bürgerinnen und Bürger einer Organspende positiv gegenüberstehen, haben nur 25 Prozent tatsächlich einen Organspenderausweis.
(Quelle: Pressemitteilung des BMG v. 30. 10. 2012)

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