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Neuregelung zur verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Akutschmerzmanagementkonzepten für eine angemessene postoperative Schmerztherapie

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 17.09.2020 beschlossen, § 4 Abs. 2/4 der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) abzuändern. Der bisherige Spiegelstrich Nr. 4 (Schmerzmanagement) wird erweitert.

Er lautet nunmehr fortlaufend:

- „Schmerzmanagement.

Bei Patientinnen und Patienten mit bestehenden sowie zu erwartenden Schmerzen erfolgt ein Schmerzmanagement von der Erfassung bis hin zur Therapie, dass dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt, sie reduziert oder beseitigt.

Stationäre und vertragsärztliche Einrichtungen, in denen Interventionen durchgeführt werden, die mit postoperativen Akutschmerzen einhergehen können, sollen indikationsspezifische interne schriftliche Regelungen entwickeln und anwenden. Diese umfassen in Abhängigkeit von der Größe der Einrichtung und der Komplexität der Eingriffe auch die Darstellung und Zuordnung personeller und organisatorischer Ressourcen und Verantwortlichkeiten und sollen mit allen an der Versorgung beteiligten Fachdisziplinen und Professionen abgestimmt werden. Dabei sollen Akutschmerzen – möglichst mit validierten Instrumenten – standardisiert aus Patientensicht erfasst, ggf. im akuten Therapieverlauf wiederholt erfasst und Bürokratie dokumentiert und nach einem individuellen Behandlungsplan behandelt werden. Die Patienten werden in die Therapieentscheidung aktiv mit einbezogen.“

Die Gewährung eines Schmerzmanagements war bereits unter der alten Fassung von § 4 Abs. 2 S. 2/4 der QM-RL als verpflichtende Methode anzuwenden. Stationäre bzw. vertragsärztliche Leistungserbringer sind nach § 135 a Abs. 2 Nr. 5 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiter zu entwickeln. Mit der vorbenannten QM-RL wurden die grundsätzlichen Anforderungen an ein solches Qualitätsmanagement etabliert. Die Neufassung aus der Sitzung vom 17.09.2020 baut die Intensität und den organisatorischen Aufbau des Schmerzmanagement deutlich aus. Als wesentlicher Gesichtspunkt für die inhaltliche Erweiterung des Schmerzmanagement wurde eine unzureichende Behandlung dieser Akutschmerzen angegeben. Sie würden mit einem hohen Leidensdruck für Patienten einhergehen.

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