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Lungenvolumenreduktion durch Einlage von Coils ist dem Versorgungsgebiet der Inneren Medizin (Pneumologie) zuzurechnen

Mit Beschluss vom 16.07.2015 hat die Schiedstelle Thüringen zum Aktenzeichen (Th Sch 06/2014) entschieden, dass die Behandlung von Lungenvolumenreduktion durch die Einlage von Coils im Fachgebiet (Versorgungsbereich) der Inneren Medizin/Pneumologie unterfalle. Das hier beteiligte Krankenhaus war laut Krankenhausplan im Fachgebiet Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Pneumologie aufgenommen. Versorgungsaufträge für die Bereiche Chirurgie bzw. Thoraxchirurgie bestanden nicht. Nach einer Anfrage an die zuständige Landesärztekammer sowie die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. wurden sodann durch die Landesärztekammer bzw. Bundesärztekammer übereinstimmend die Ansicht vertreten, dass es sich bei der konkreten Behandlungsmaßnahmen um ein Verfahren handeln würde, welches dem Kompetenzbereich der Inneren Medizin zuzuordnen sei.
(Quelle: Internet)

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