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Koalitionsvertrag 2025: Gesundheitspolitik mit klarer medizinrechtlicher Agenda

Die neue Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) setzt in ihrem Koalitionsvertrag deutliche Akzente im Gesundheitswesen – nicht nur politisch, sondern auch rechtlich. Aus Sicht des Medizinrechts besonders bemerkenswert:

  • Ein eigenständiges iMVZ-Regulierungsgesetz soll Transparenz über Eigentümerstrukturen schaffen und Beitragsmittel zweckgebunden absichern – ein deutlicher Eingriff in das Vertragsarztrecht.
  • Die Reform der Notfallversorgung kündigt klare gesetzliche Regelungen an – insbesondere zur Sozialversicherungsfreiheit ärztlicher Bereitschaftsdienste.
  • Die umstrittene Entkriminalisierung des § 218 StGB bleibt aus – stattdessen soll die praktische Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden, inkl. Ausweitung der GKV-Kostenübernahme.
  • Eine Stärkung der Patientenrechte wird angekündigt – ohne bislang konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zu benennen.
  • Für Apotheken wird das Fremdbesitzverbot erneut bekräftigt; Retaxationen aus rein formalen Gründen sollen entfallen.
  • Die Reform der Krankenhausstrukturen (Stichwort Leistungsgruppen und Vorhaltefinanzierung) wird weitergeführt – mit Auswirkungen auf Zulassungs- und Abrechnungsrecht.

Fazit: Der Koalitionsvertrag ist mehr als gesundheitspolitische Absichtserklärung – er bereitet eine Reihe medizinrechtlich relevanter Gesetzesinitiativen vor. Für alle, die beratend oder forensisch im Gesundheitssektor arbeiten, lohnt ein genauer Blick auf die kommenden Monate.

 

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