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Die neue Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) setzt in ihrem Koalitionsvertrag deutliche Akzente im Gesundheitswesen – nicht nur politisch, sondern auch rechtlich. Aus Sicht des Medizinrechts besonders bemerkenswert:
Fazit: Der Koalitionsvertrag ist mehr als gesundheitspolitische Absichtserklärung – er bereitet eine Reihe medizinrechtlich relevanter Gesetzesinitiativen vor. Für alle, die beratend oder forensisch im Gesundheitssektor arbeiten, lohnt ein genauer Blick auf die kommenden Monate.