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Kabinett beschließt: Notfallsanitätergesetz wird in den Bundestag eingebracht

Das Bundeskabinett hat die Einbringung des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften in den Deutschen Bundestag beschlossen. Bereits mit der hiesigen Meldung vom 01.07.2012 wurde über aktuelle Gesetzesvorhaben berichtet. Das derzeit geltende Rettungsassistentengesetz (RettAssG) stammt aus dem Jahr 1989. Die darin geregelte Ausbildung und Aufgabenverteilung ist den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst nicht mehr in ausreichendem Maße gewachsen. Die Novellierung der Ausbildung wurde seit längerem für überfällig gehalten. Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind unter anderem die Verlängerung der Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre, eine Modernisierung des Berufsbildes und die Festlegung von Qualitätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung. Um diese Weiterentwicklung nach außen kenntlich zu machen, wird die neue Berufsbezeichnung der „Notfallsanitäterin“ und des „Notfallsanitäters“ eingeführt. Im Ausbildungsziel wird beschrieben, über welche Kompetenzen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter verfügen müssen, damit sie auch kritischen Einsatzsituationen gerecht werden können. Der Gesetzentwurf sieht zusätzlich eine Änderung des Hebammengesetzes vor, um der veränderten Tätigkeit der Hebammen und Entbindungspfleger Rechnung zu tragen, die sich zunehmend aus dem Krankenhaus in den ambulanten Bereich verlagert. Künftig sollen Teile der praktischen Ausbildung außerhalb der Kliniken bei freiberuflichen Hebammen oder in von Hebammen geleiteten Einrichtungen durchgeführt werden.

(Quelle: Pressemitteilung des BMG vom 10. 10. 2012, Stellungnahme der Ar-beitsgemeinschaft RettungsdienstRecht e.V.)

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