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Am 15. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen.
Zentrale geplante Regelungen:
🔹 Einführung der elektronischen Überweisung (eÜberweisung)
🔹 Deutliche Erweiterung der Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA)
🔹 Bundesweit einheitlicher digitaler Versorgungseinstieg mit Ersteinschätzung und Terminvermittlung
🔹 Wegfall der Faxübermittlung medizinischer und pflegerischer Daten
🔹 Verschärfte Interoperabilitätsanforderungen an Praxis- und Klinik-IT-Systeme
🔹 Umsetzung von Vorgaben des European Health Data Space (EHDS), u. a. zur Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschung
Rechtlich bemerkenswert: Mit der Ausweitung der Datennutzung durch Krankenkassen und der stärkeren Verzahnung von ePA und Forschungsdatenzentrum wachsen zugleich die Anforderungen an Rechtsgrundlagen, Transparenz und IT-Sicherheit für alle Beteiligten.
Zum Zeitplan: Der Kabinettsentwurf liegt vor, das weitere Gesetzgebungsverfahren (Bundestag, Bundesrat) steht noch aus. Ein Termin für Verabschiedung oder Inkrafttreten ist derzeit noch nicht festgelegt.
Leistungserbringer sollten sich frühzeitig mit den neuen Pflichten – etwa zur Vorhaltung interoperabler Daten – auseinandersetzen, statt erst beim Inkrafttreten zu reagieren.