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Referentenentwurf der Bundesregierung des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes liegt vor.
Das derzeit geltende Rettungsassistentengesetz stammt aus dem Jahr 1989. Die darin geregelte Ausbildung ist den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst nicht mehr in ausreichendem Maße gewachsen. Die Novellierung der Ausbildung wird seit längerem für überfällig gehalten. Der vorliegende Gesetzentwurf soll der Forderung nach einer Neuregelung der Rettungsassistentenausbildung nachkommen. Der Entwurf greift umfänglich die vielfältigen Forderungen auf, die im Vorfeld an den Bundesgesetzgeber herangetragen worden sind. Das Ergebnis ist eine umfassend überarbeitete neue Ausbildung, die sich beginnend mit der Ausbildungsdauer, die von zwei auf drei Jahre verlängert wird, wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten unterscheidet. Ein neu formuliertes Ausbildungsziel macht die moderne Aufgabenstellung des Berufs deutlich. Es konkretisiert das Tätigkeitsspektrum der Berufsangehörigen und entwickelt es anhand der Aufgaben, die auf den Rettungsdienst zukommen, weiter. Weitere Neuerungen betreffen u.a., die Vernetzung von theoretischem und praktischem Unterricht mit der praktischen Ausbildung sowie Einführung einer Ausbildungsvergütung. Im Übrigen entspricht der Gesetzentwurf den Strukturen anderer Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe.
(Quelle: Arbeitsgemeinschaft RettungsdienstRecht e.V)