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Befangenheit eines Richters bei Eigenbehandlung im beklagten Krankenhaus

Nach Ansicht des OLG Köln (Beschluss vom 05.02.2012 - 5 U 1011/11) sei aus der nachvollziehbaren Perspektive des Klägers an der Unvoreingenommenheit des mit einer Arzthaftungssache betrauten Richters zu zweifeln, wenn dieser mehrfach in der vom Rechtsstreit betroffenen Klinik ärztlich behandelt werde. Seine Parteilichkeit müsse auch deshalb befürchtet werden, weil der Richter Angst haben könnte, ein für das beklagte Krankenhaus nachteiliger Prozessausgang belaste seine eigene weitere medizinische Versorgung.

(Quelle: MDR 2012, 428)

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