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Bundesregierung legt neuen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vormit weiter verschärft. Durch die Bedarfsplanung gedeckelt sind nunmehr

Das Bundeskabinett hatte ursprünglich (siehe hiesige News vom 01.07.2012) bereits am 23.5.2012 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten gebilligt. Der nunmehr ergänzend verabschiedete und dem Bundestag zur Lesung vorgelegte Gesetzentwurf vom 15.08.2012 (BT-Drucksache 17/10448) umfasst Regelungen zur Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, zur Förderung der Fehlervermeidungskultur und zur Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern. Der Gesetzesentwurf sieht nunmehr finanzielle Auswirkungen wie folgt vor: Für die gesetzliche Krankenversicherung ergeben sich ab 2014 Mehraufwendungen in Höhe von rund 720 000 Euro im Jahr für Vergütungszuschläge bei der Beteiligung von Krankenhäusern an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen. Es sei anzunehmen, dass dieser Betrag durch Einsparungen der Krankenkassen für Folgekosten unerwünschter Ereignisse im Behandlungsprozess deutlich übertroffen werde. Zusätzlich entstünden für die gesetzlichen Krankenkassen ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von 1.023.000 Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand würde sich auf 5.577.505 Euro belaufen. Auswirkungen auf das Preisniveau – insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau – seien nicht zu erwarten.

(Quelle: BMJ, BMG)

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