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Nach den umstrittenen Entscheidungen des AG und LG Köln (vgl. hiesige News mit Beraterhinweis vom 17.06.2012 sowie AG Köln, Urt. v. 21.9.2011 – 528 Ds 30/11; LG Köln, Urt. v. 7.5.2012 - 151 Ns 169/1) hat der Bundesrat nunmehr dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu religiösen Beschneidungen zugestimmt.>