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Bedarfsplanung neu strukturiert

Der gemeinsame Bundesausschuss hat am 17.04.2014 beschlossen, dass im Rahmen der Bedarfsplanung zukünftig auch ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtungen in die Bedarfsplanung mit einbezogen werden. Die beschlossene Neuregelung sieht vor, dass ermächtigte Ärzte und Psychotherapeuten und solche, die beispielsweise in psychiatrischen oder psychosomatischen Institutsambulanzen ebenso wie in sozialpädiatrischen Zentren tätig sind, je nach Tätigkeitsumfang pauschal angerechnet werden. Die vom GBA beschlossene Neuregelung ist zunächst auf vier Jahre befristet. Innerhalb von drei Jahren findet eine Evaluierung mit dem Ziel statt, dass Leistungsgeschehen in den Einrichtungen und die Auswirkungen der Regelung auf die Versorgung zu untersuchen.


Nach der Neuregelung des GBA ist vorgesehen, dass auf Landesebene die Möglichkeit besteht, von der Regelung abzuweichen. Regionale Besonderheiten können es nämlich erforderlich machen, dass die Landesausschüsse jederzeit von der beschlossenen Richtlinie abweichen und pauschale Werte durch spezifische modifizierte Anrechnungswerte ersetzen.

(Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss)

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