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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter(NotSan-APrV) verabschiedet

Der Bundesrat hat mit Datum vom 16.10.2013 (Drucksache 728/13) die obige Ausbildungs- und Prüfungsordnung verabschiedet. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter soll auf der Grundlage der Ermächtigung in §11 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) vom 22.Mai2013 (BGBl.IS.1348) erlassen werden. Sie soll u. a. Folgendes festlegen:

1. die Mindestanforderungen an die Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter,
2. die weitere Ausbildung nach §32 Absatz 2 NotSanG,
3. die Inhalte und das Verfahren der staatlichen Prüfung und der staatlichen Ergänzungsprüfung.

Ferner enthält die Verordnung Bestimmungen für die Anerkennung von Ausbildungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat.
(Quelle: BRDrucksache 728/13)

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