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Änderungen des Pflegeschlüssels auf neonatologischer Intensivstation

Mit Beschluss vom 17.09.2015 hat der gemeinsame Bundesausschuss den Pflegeschlüssel auf neonatologischen Intensivstationen redaktionell präzisiert. Auf die Quote des fachweitergebildeten Kinderkrankenpflegepersonals können nun dauerhaft Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger angerechnet werden, die am Stichtag des 01.01.2016 mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit seit Ausbildungsabschluss in Vollzeit auf einer neonatologischer Intensivstation in der direkten Patientenversorgung, mindestens drei Jahre Berufstätigkeit im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 01.01.2016 auf einer neonatologischen Intensivstation der direkten Patientenversorgung aufweisen. Eine Teilzeittätigkeit kann entsprechend anteilig angerechnet werden. Die Nachweise müssen bis zum Stichtag des 01.01.2016 nachgewiesen werden. Seit 2006 müssen 40 % der Pflegekräfte auf neonatologischen Intensivstationen (Level 1) fachweitergebildete Krankenpflegekräfte sein. In Level 2-Zentren ist ein Anteil von 30 % gefordert. Die bisher geltend Übergangsregelung läuft zum 01.01.2016 aus. Der GBA will mit der Regelung eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist vermeiden und die Fachweiterbildung „Pädiatrische Intensivpflege“ fördern.
(Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss)

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