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Abgrenzung eines Befunderhebungsfehlers vom Fehler der Therapeutischen Information

Für die Abgrenzung eines Befunderhebungsfehlers von einem Fehler der therapeutischen Information ist darauf abzustellen, wo der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit ärztlichen Fehlverhaltens liegt Hierbei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.

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