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Kompetenz im Medizinrecht

Unsere Philosophie

Unsere Kanzlei ist auf das Fachgebiet Medizinrecht spezialisiert. Das Ziel und die Zufriedenheit des Mandanten sind unser Leitbild. Expertise und Höchstleistungen sind unsere Motivation. Als Full Service Kanzlei für medizinische Leistungserbringer unterstützen wir unsere Mandanten in allen rechtlichen Fragen des Medizinrechts.

Wir blicken auf eine langjährige Expertise und Kenntnis des Marktes zurück und verstehen uns als unternehmerische Serviceeinheit für Ärzte, Krankenhäuser, Verbände, Pharmaunternehmen, Medizinproduktehersteller und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Wir sind beratend, gestaltend und prozessführend u.a. im Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht, bei der Gestaltung ärztlicher Kooperationsmodelle inklusive des Berufsrechts, dem Gesellschaftsrecht der Heilberufe, im Vertragsarztrecht, Pflegerecht sowie im Riskmanagement tätig. Die individuellen Bedürfnisse des Mandats stehen im Mittelpunkt.

Auf dem Weg zur bestmöglichen Lösung stehen wir unseren Mandanten mit viel Sachverstand und dem notwendigen Funken Leidenschaft zur Seite.
Denn: Wir versuchen auch das Unmögliche.

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BSG, 21.09.2023, B 3 KR 4/22 R: Vergütungsanspruch gegen Krankenkasse bei Direktlieferung von Sprechstundenbedarf durch Großhändler

Jorzig „Arzthaftung bei pränataler Beratung“ NJW 2023, 1852 ff.

Die Kanzlei JORZIG Rechtsanwälte wurde erneut vom FOCUS zu einer von Deutschlands TOP-Wirtschaftskanzleien 2023 ausgezeichnet.

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