Das Buch gibt erstmalig einen systematischen Überblick über das Themenfeld Digitale Gesundheitsanwendungen und zeigt neben den Technologien vor allem auch die digitalen Köpfe hinter den Technologien auf.
Ab sofort ist das Buch "Digitale Medizin - Kompedium für Studium und Praxis" im Handel erhältlich, an dem Frau Prof. Dr. Jorzig als Autorin beteiligt ist.
Die Kanzlei JORZIG Rechtsanwälte wurde in diesem Jahr erneut von der WirtschaftsWoche und dem Handelsblatt Research Institute als TOP Kanzlei im Medizinrecht ausgezeichnet. Des Weiteren erfolgte eine Auszeichnung von FOCUS als TOP Wirtschaftskanzlei sowie von brandeins als einer der TOP Wirtschaftskanzleien für den Sektor „Gesundheit“.
Der Deutsche Bundestag hat am 18.09.2020 in der zweiten und dritten Lesung das Krankenhauszukunftsgesetz (Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser) beschlossen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 17.09.2020 beschlossen, § 4 Abs. 2/4 der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) abzuändern. Der bisherige Spiegelstrich Nr. 4 (Schmerzmanagement) wird erweitert.
Die nachrangige Berücksichtigung eines überwiegend von Nichtärzten betriebenen MVZ gilt auch bei der Bewerberauswahl im Rahmen einer Sonderbedarfszulassung: SG München, Urteil vom 27.07.2020 – S 28 KA 438/19