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Weiterlesen … Der Bundesrat hat am 12.5.2023 dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt.
Webinar zum Thema "Umgang mit Social Media - was ist rechtlich von Ärzt*innen zu beachten?"
Das OLG Frankfurt a. M. hat am 04.05.2023 (8 U 127/21) entschieden, dass die intravenöse Verabreichung eines Antibiotikums bei einem Kleinkind mit Blick auf ein Aspirationsrisiko sich auch dann nicht als behandlungsfehlerhaft darstellt, wenn die Umstände den Rückschluss zulassen, dass das Kleinkind kurz zuvor Nahrung zu sich genommen hat.
Eine Strafbarkeit nach § 279 StGB (Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse) setzt voraus, dass das Gesundheitszeugnis eine unwahre Aussage über den Gesundheitszustand als solchen enthält
Weiterlesen … BayObLG, Urteil vom 18.07.2022 - 203 StRR 179/22
Das Landgericht Dortmund hat in einer paradigmatischen Entscheidung (Beschluss vom 04.11.2020, 4 T 1/20) judiziert, dass es während der Covid-Pandemie gerechtfertigt sein konnte, die Behandlung eines Patienten abzulehnen, wenn dieser einen Corona-Test verweigere.
Jorzig Rechtsanwälte wurde vom Magazin WirtschaftsWoche als TOP Kanzlei 2023 im Rechtsgebiet Medizinrecht ausgezeichnet. Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig und Dirk Benson wurden zudem als TOP Anwalt 2023 empfohlen.
Frau Prof. Dr. iur. Alexandra Jorzig wurde als eine der drei besten Anwältinnen im Medizinrecht auf Leistungserbringerseite in Deutschland als "Legal All Star" ausgezeichnet.
Der BGH (VI ZR 375/21, Urteil vom 20.12.2022) hat entschieden, dass es zwischen der ärztlichen Aufklärung vor einer medizinischen Behandlung und der vom Patienten erteilten Einwilligung keine zwingend einzuhaltende Bedenkzeit im Sinne einer „Sperrfrist“ gibt, deren Nichteinhaltung zu einer Unwirksamkeit der Einwilligung führt.
Weiterlesen … Keine „Sperrfrist“ für Bedenkzeit nach Aufklärungsgespräch vor Einwilligungserklärung
Wir freuen uns ab 1.1.2023 unser Team um zwei Rechtsanwälte und weitere Kompetenzen, gerade für den Bereich Digital Health, verstärkt zu haben. Wir heißen Rechtsanwalt Hans-Chr. Widegreen als Fachanwalt für IT-Recht und Rechtsanwalt Johannes Flötotto, beide mit besonderen Kompetenzen im Datenschutzrecht, herzlich willkommen.