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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urt. v. 10.05.2021 – Az. 1 Sa 12/21) hat festgestellt, dass eine Vertragsklausel, nach der das zum Zwecke der Weiterbildung abgeschlossene Arbeitsverhältnis mit einem Arzt in der Weiterbildung zum Facharzt erst nach 42 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ordentlich gekündigt werden kann, rechtswidrig und damit unwirksam ist.

Eine betriebs- und personenbedingte Kündigung ist auch beim Vorliegen eines ärztlichen Attests zur Befreiung von der Maskenplicht sozial gerechtfertigt, wenn keine anderweitigen Möglichkeiten zur Beschäftigung des Arbeitnehmers bestehen Arbeitsgericht Cottbus (Urt. v. 17.06.2021 - Az. 11 Ca 10390/20).

Das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße (Urt. v. 17.08.2021 - Az. 5 K 125/21.NW) hat die Inhaberin einer Arztpraxis zur Durchsetzung von Corona-Regeln verpflichtet.

Der BGH hat am 12.10.2021 in zwei Verfahren gegen das Ärztebewertungsportal „Jameda“ die Forderungen der klagenden Ärzte zurückgewiesen, die sich gegen die Nennung Ihrer Namen auf dem Portal wehren wollten. Damit stellt der BGH klar, dass Ärzte es hinnehmen müssen, auf dem Portal – auch gegen ihren Willen - gelistet zu werden.

Die Kanzlei JORZIG Rechtsanwälte wurde erneut vom FOCUS zu einer von Deutschland TOP-Wirtschaftskanzleien im Bereich Gesundheit & Pharmazie ausgezeichnet.

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